WEG-Verwaltung

Die Eigentümergemeinschaft eines in Wohneigentum aufgeteilten Mehrfamilienhauses bestimmt gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) einen Verwalter, der sie nach aussen hin vertritt. Die Kosten hierfür sind bei vermieteten Eigentumswohnungen vom Vermieter zu bezahlen und können nicht dem Mieter weiterbelastet werden.