Instandhaltungsrücklage

Die Eigentümergemeinschaft eines in Wohneigentum aufgeteilten Mehrfamilienhauses ist gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verpflichtet, für zukünftige Reparaturaufwendungen am Gemeinschaftseigentum vorzusorgen. Die Instandhaltungsrücklage ist ein vom Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag, durch den gewährleistet wird, dass die Mittel für größere Instandhaltungsmaßnahmen vorhanden sind. Die gezahlte Rücklage gehört zum Gemeinschaftseigentum. Sie ist bei vermieteten Eigentumswohnungen vom Vermieter zu bezahlen und kann nicht dem Mieter weiterbelastet werden.
Steuerlich kann die Instandhaltungsrücklage erst in Ansatz gebracht werden, wenn hieraus eine konkrete Reparaturaufwendung beglichen wird. Aus Vereinfachungsgründen geht dieser Immobilien-Rechner davon aus, dass im Jahr der Ansparung die Instandhaltungsrücklage in Höhe der Ansparung auch für Reparaturen eingesetzt wird. Sie wird somit als steuerlich wirksamer Betrag betrachtet.