Notar- und Grundbuchkosten

Die Notar- und Grundbuch-/Gerichtskosten gelten für den Grundstückskauf sowie für den Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie. Die exakten Kosten ergeben sich aus den Gebührentabellen der Kostenordnungen, so dass der Ansatz von 1,5% vom Kaufpreis nur eine Annäherung darstellt. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer und ggf. der Maklerprovision handelt es sich hierbei um die Erwerbsnebenkosten.