Kinderfreibeträge / Kindergeld

Über die Anzahl der Kinder wird die Höhe des anzurechnenden Kinderfreibetrages sowie des Kindergeldes bestimmt. Leben die Eltern getrennt, so kann jeder Elternteil ab dem Jahr, das auf die Trennung folgt, einen Wert von 0,5 pro Kind ansetzen. Möglich sind auch Fälle, in denen die Verteilung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld auf die Eltern asymmetrisch erfolgt. Auf diese Option wurde jedoch bei diesem Kapitalanleger-/Steuer-Modul aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
Auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer haben die Kinderfreibeträge eine unmittelbare Auswirkung, da hierdurch die Bemessungsgrundlage verringert wird. Darüber hinaus können sich aber insbesondere bei höheren Einkommen auch noch Vergünstigungen bei der Einkommensteuer ergeben. Hier vergleichen die Finanzbehörden die Auswirkungen der Kinderfreibeträge auf die Einkommensteuerlast mit dem erhaltenen Kindergeld. Übersteigt dieser steuerliche Effekt die Höhe des bereits ausgezahlten Kindergeldes, so wird die Differenz ebenfalls erstattet.