Grunderwerbsteuer

Für den Erwerb von inländischen Grundstücken ist Grunderwerbsteuer zu entrichten (gemäß Grunderwerbsteuergesetz). Die Grunderwerbsteuer variiert in der Höhe in verschiedenen Bundesländern und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5% der Gegenleistung, zu der neben dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis auch sonstige Leistungen des Erwerbers (z.B. Übernahme von Hypotheken, Nießbrauchsrechten etc.) gehören. Der Grunderwerbsteuerbescheid ergeht nach Abschluss des Kaufvertrages. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheides fällig. Das Datum des Eigentumsübergangs oder der Übergabe des Objektes haben folglich keine Auswirkung auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Grunderwerbsteuer.