Gebäude-/Grundstückskosten

Das Grundstück unterliegt aus steuerlicher Sicht keinem Wertverlust, so dass hierfür keine Abschreibung geltend gemacht werden kann. Abschreibungsfähig hingegen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudeanteils einschließlich der anteiligen Erwerbsnebenkosten. Um die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung zu ermitteln, muss die Gesamtinvestition in einen Gebäude- und Grundstücksanteil aufgeteilt werden.