zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen lässt sich dem Einkommensteuerbescheid entnehmen und stellt die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung dar. Haben sich gegenüber dem Vorjahr keine steuerrelevanten Veränderungen ergeben, eignet sich der Vorjahreswert in der Regel zu einer guten Schätzung für das Folgejahr.